Heizungsförderung

Staatliche Unterstützung für ihre Heizungssanierung oder den Neubau

Im Rahmen der Energiewende hat sich der Deutsche Staat das Ziel gesetzt, energieeffiziente Technologien zu unterstützen und die Überführung von fossilen Brennstoffen hin zu erneuerbaren Energiequellen gezielt zu fördern. Bereits 2020 wurden zahlreiche der Programme finanziell aufgestockt und sind im Jahr 2021 in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überführt worden. Damit wurde die Förderlandschaft noch einmal deutlich vereinheitlicht und übersichtlicher gestaltet. Darin enthalten sind übrigens nicht nur Heizsysteme, sondern auch Zuschüsse für Türen und Fenster sowie Dämmarbeiten an Altbauten.

Heizungsaustausch

Wenn eine bereits bestehende Öl- oder Gasheizung gegen ein moderneres System ausgetauscht wird, bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

  • Gasbrennwertheizungen, die durch Systeme mit erneuerbaren Energien (spätestens nach 2 Jahren) ergänzt werden können (“renewable ready”); diese müssen dann mindestens 25 % der Heizlast tragen; 20 % Förderung möglich

 

  • Hybridgasbrennwertheizungen, die sofort mit Systemen mit erneuerbaren Energien kombiniert sind; diese müssen dann mindestens 25 % der Heizlast tragen; 30 % Förderung möglich

 

  • Solarthermieanlagen, zur Erzeugung von Warmwasser und Ergänzung der Heizleistung; 30 % Förderung möglich

 

  • Biomasseheizungen, bei Speisung mit erneuerbarem Treibstoff wie Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzeln; 30 – 40 % Förderung möglich

 

  • Wärmepumpen, Gewinnung v. a. von Heizenergie aus Luft, Wasser oder Erde; 35 % Förderung möglich

 

  • Hybridanlagen, die Wärme aus mindestens zwei erneuerbaren Energiequellen erzeugen (Solarthermie, Wärmepumpen, Biomasse); 35 % Förderung möglich

 

Förderung für den Austausch Ihrer Ölheizung:

Zusätzlich kann bei Austausch einer alten Öl-Heizung 10 % Austauschprämie hinzugezählt werden (außer bei Einbau einer “renewable ready”-Gasbrennwertheizung). Außerdem kann bei Umsetzung eines individuellen BAFA-Sanierungsfahrplans aus den letzten 15 Jahren noch einmal ein Bonus von 5 % gewährt werden.
Damit lassen sich also insgesamt bis zu 55 % Förderung für eine moderne umweltschonende Heizung erzielen!

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Heizungsförderung bei Neubauten nur noch mit Effizienzhaus 55+

Weiterhin werden nun bei normalen Bauvorhaben keine Heizungen mehr gefördert – das BEG betrifft nur bereits vorhandene Gebäude. Um bei Neubauten in den Genuss staatlicher Unterstützung zu kommen, ist es notwendig, ein durch die Deutsche Energie-Agentur unabhängig zertifiziertes Effizienzhaus zu bauen, dass nur 55% der für ein Referenzgebäude berechneten Energiebedarfs aufweist. Das kann durch Einbau besonderer Dämmmaßnahmen, einer für energetische Nutzung optimale Ausrichtung und natürlich besonders effiziente Heizungstechnologie erreicht werden. Ist diese Hürde genommen, kann man durch die KfW im Programm 167 zinsgünstige Kredite erhalten, um seine Finanzierung abzudecken.

Achtung! KfW-Förderung wird eingestellt

Im Zuge der Vereinheitlichung der Programme wurden Gelder gestrichen, die über die KfW Zugang zu günstigen Krediten ermöglichten. Nur das KfW-Programm 167 läuft noch bis Juni 2021 – es dient zur Schließung von Finanzierungslücken bei der Sanierung und kann mit der BEG-Förderung kombiniert werden.

Lauchstädt GmbH:
Ihr Partner für die Förderung Ihrer neuen Heizung

Durch langjährige Erfahrung auf dem Gebiet energiesparsamer Heizsysteme sind wir in der Lage, sie ausgiebig zu diesem Thema zu beraten und auf alle in Frage kommenden Förderprogramme hinzuweisen. Gemeinsam mit unseren Kunden erarbeiten wir Sanierungskonzepte, die nicht nur gut für den Inhalt, sondern auch schonend für den Geldbeutel sind.
Im Umfeld von Merseburg inklusive der Städte Leipzig und Halle stehen wir gern zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und gemeinsam mit Ihnen das optimale Konzept für ihre individuellen Bedingungen zu finden.

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